Die Rohstoffe von Bio-Lebensmitteln müssen aus kontrolliert ökologischem Anbau stammen. Das heißt, sie dürfen gentechnisch nicht verändert sein und müssen ohne Nutzung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel, Kunstdünger oder Klär-schlamm erzeugt werden.
Gemäß EG-ÖKO-Verordnung muss die Tierhaltung artgerecht, ohne Antibiotika und Wachstumshormonen erfolgen.
Bio-Lebensmittel werden nicht "ionisierend bestrahlt". Mischprodukte dürfen maximal 5% nicht ökologisch erzeugte Zutaten enthalten.